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Feststoffmessung

Messung
Überprüfungs- und Messfristen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe

Die 1. BImSchV begrenzt die Staub- und CO-Konzentrationen der Abgase von Feststofffeuerstätten und fordert eine regelmäßige Überwachung dieser Anlagen, die sogenannte Feststoffmessung.

Bei der Feststoffmessung wird an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe der Staub- und CO-Gehalt festgestellt. Je nach Alter und kW-Leistung sind Feststoffmessungen ab sofort messpflichtig.

Die neuen Bestimmungen für Zentralheizungen mit festen Brennstoffen finden Sie
hier.